2. Beschluss
Schaffung von Protokollmappen
Vorstandsbeschluß vom 19.06.91:
• Jedes Vorstandsmitglied
erhält eine Mappe, in der die verlesenen und genehmigten Protokolle
eingeheftet und gesammelt werden.
• Für die Vervielfältigung und sofortige Verteilung
ist der Schriftführer zuständig, der das Protokoll geschrieben
hat.
• Mit Beendigung der Vorstandsarbeit muß die Mappe
wieder abgegeben und an den Amtsnachfolger weitergereicht werden.
• Der 1. Vorsitzende bekommt die Original-Protokolle
• Die Mappen müssen datensicher aufbewahrt werden.