29. Beschluß


Aufnahme neuer Mitglieder
Vorstandsbeschluß vom 19.07.04

  • Jeder Bewerber muß mindestens viermal an unserem Vereinsleben teilgenommen haben.
  • Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag mit Einzugsermächtigung an die BSG und Club Hagen zu stellen.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder wird in einer Mitgliederversammlung oder einer Vorstandssitzung getroffen.
  • Bei Ablehnung durch die BSG erfolgte eine Überführung in den Freundeskreis unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Beiträge.
  • Jedes neue Mitglied muß eine Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 Euro zahlen.
  • Schüler, Studenten, Junioren lt. DSB, Auszubildende, Wehrpflichtige, Mitglieder die nahtlos von einem anderen Schützenverein/Gruppe zu uns wechseln bzw. Zweitvereinsmitglieder, Angehörige des Freundeskreises, ehemalige Mitglieder bei Wiedereintritt, zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 Euro.
  • Der geschäftsführende Vorstand kann über Ausnahmen entscheiden.

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