29. Beschluß
Aufnahme neuer Mitglieder
Vorstandsbeschluß vom 19.07.04
- Jeder Bewerber muß mindestens viermal an unserem
Vereinsleben teilgenommen haben.
- Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag mit Einzugsermächtigung
an die BSG und Club Hagen zu stellen.
- Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
wird in einer Mitgliederversammlung oder einer Vorstandssitzung getroffen.
- Bei Ablehnung durch die BSG erfolgte eine Überführung
in den Freundeskreis unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Beiträge.
- Jedes neue Mitglied muß eine Aufnahmegebühr
in Höhe von 50,00 Euro zahlen.
- Schüler, Studenten, Junioren lt. DSB, Auszubildende,
Wehrpflichtige, Mitglieder die nahtlos von einem anderen Schützenverein/Gruppe
zu uns wechseln bzw. Zweitvereinsmitglieder, Angehörige des Freundeskreises,
ehemalige Mitglieder bei Wiedereintritt, zahlen eine Aufnahmegebühr
in Höhe von 20,00 Euro.
- Der geschäftsführende Vorstand kann über
Ausnahmen entscheiden.
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