36.    Beschluß

Rückforderung von Startgeld bei Nichterscheinen
Mitgliederbeschluß vom 19.3.06

Von Schützen, die zu Wettkämpfen gemeldet werden, wird das Startgeld zurückgefordert,
wenn dieser Start nicht wahrgenommen wird.

Platzt dadurch die Mannschaft, wird das Startgeld für die gesamte Mannschaft abgefordert.


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