37.    Beschluß

Königseulen
Mitgliederbeschluß vom 19.03.2006

Wird ein/e König/in nach seiner/ihrer Eule gefragt, muß er/sie die Eule vorzeigen können, ohne den Raum zu verlassen.
Die Eule aus dem Auto, von zu Hause, usw. zu holen, zählt nicht.
Wer die Eule nicht bei sich im Raum hat, zahlt sofort für den Fragenden ein Getränk (im Wert eines kleinen Bieres).
Ist die Eule mit im Raum und kann vorgezeigt werden, bekommt der/die König/in vom Fragenden ein Getränk.
Ausnahmen: Badeanstalt, Sauna und FKK-Anlagen.
Es darf nur einmal am Tag gefragt werden.

zurück