37. Beschluß
Königseulen
Mitgliederbeschluß vom 19.03.2006
Wird ein/e König/in nach seiner/ihrer Eule gefragt, muß er/sie die Eule
vorzeigen können, ohne den Raum zu verlassen.
Die Eule aus dem Auto, von zu Hause, usw. zu holen, zählt nicht.
Wer die Eule nicht bei sich im Raum hat, zahlt sofort für den Fragenden
ein Getränk (im Wert eines kleinen Bieres).
Ist die Eule mit im Raum und kann vorgezeigt werden, bekommt der/die König/in
vom Fragenden ein Getränk.
Ausnahmen: Badeanstalt, Sauna und FKK-Anlagen.
Es darf nur einmal am Tag gefragt werden.
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