§ 11 - Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich beim Vorstand gekündigt werden. Wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der BSG gekündigt, gelten deren Fristen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft, erlöschen alle Ansprüche, an den Verein. Ein Mitglied kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Ausschluß erfordert eine 3/4 Mehrheit der versammelten Mitglieder.
Wird ein Mitglied durch Beschluß des Ehrenrates aus der BSG ausgeschlossen, so endet automatisch die Mitgliedschaft im Schützenverein "Club Hagen 1926" e.V..



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