§ 17 - Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Mit der Annahme dieser Satzung verlieren die bisherigen Satzungen und Geschäftsordnungen ihre Gültigkeit.

3300 Braunschweig, den 26. Mai 1992

Satzungsänderungen erfolgten:

  1. Am 12. 9. 1995
    • § 2 (Zweck)
      § 4 (Versammlung)
      § 5 (Außerordentliche Versammlung)
      § 11 (Beendigung der Mitgliedschaft)
      § 12 (Beiträge)
      § 16 (Auflösung)

  2. Eingetragen am 18. 10. 1995



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