§ 4 - Versammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres muß eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden. Sie wird jeweils vom Vorstand einberufen, unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung und unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von vier Wochen. Die Tagesordnung muß mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Beschluß über die Tagesordnung
  2. Verlesen und Genehmigung des letzten Protokolls
  3. Geschäftsbericht des Vorstandes
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahlen nach Maßgabe der §§ 6 und 8
  7. Anträge
  8. Verschiedenes
Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung. Über die Versammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder einem gewählten Proto-kollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen. Gefaßte Beschlüsse sind wörtlich im Protokoll und Beschlußbuch aufzunehmen.
Anträge zur Hauptversammlung müssen 14 Tage vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Bei verspäteter Einreichung entscheidet die Versammlung über Zulassung solcher Anträge mit einfacher Mehrheit; verspätet eingereichte Anträge auf Satzungsänderungen werden nicht behandelt. Satzungsänderungen erfordern 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Es müssen mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein.
Unter dem Punkt --Verschiedenes-- können keine Beschlüsse gefaßt werden.



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