§ 7 - Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem 1. Schatzmeister
- dem 2. Schatzmeister
- dem 1. Schriftführer
- dem 2. Schriftführer
- dem Luftpistolen-Sportwart
- dem Gewehr-Sportwart
- dem KK-Pistolen-Sportwart
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB und des § 3,b dieser Satzung sind:
- der 1. Vorsitzende
- der 2. Vorsitzende
- der 1. Schatzmeister
Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende allein oder die unter b und c Genannten gemeinschaftlich.
Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung weitere Mitglieder bestimmen und ihren Aufgabenkreis festlegen.
Diese Mitglieder können zu den Vorstandssitzungen beratend, jedoch ohne Stimmrecht zugezogen werden.
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