§ 7 - Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand besteht aus:

  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem 1. Schatzmeister
  4. dem 2. Schatzmeister
  5. dem 1. Schriftführer
  6. dem 2. Schriftführer
  7. dem Luftpistolen-Sportwart
  8. dem Gewehr-Sportwart
  9. dem KK-Pistolen-Sportwart
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB und des § 3,b dieser Satzung sind:
  1. der 1. Vorsitzende
  2. der 2. Vorsitzende
  3. der 1. Schatzmeister
Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende allein oder die unter b und c Genannten gemeinschaftlich.
Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung weitere Mitglieder bestimmen und ihren Aufgabenkreis festlegen.
Diese Mitglieder können zu den Vorstandssitzungen beratend, jedoch ohne Stimmrecht zugezogen werden.



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