§ 8 - Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt:

  1. in den Jahren mit ungerader Jahreszahl:
    • der 1. Vorsitzende
      der 1. Schatzmeister
      der 1. Schriftführer
      der KK-Pistolen-Sportwart
      der Gewehr-Sportwart

  2. in den Jahren mit gerader Jahreszahl:
    • der 2. Vorsitzende
      der 2. Schatzmeister
      der 2. Schriftführer
      der Luftpistolen-Sportwart
      der Sportwart für Jugendarbeit
Die Mitglieder des Vorstandes bleiben nach Ablauf der Wahlzeit bis zur Neuwahl im Amt.



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