§ 8 - Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt:
- in den Jahren mit ungerader Jahreszahl:
der KK-Pistolen-Sportwart
- in den Jahren mit gerader Jahreszahl:
der Luftpistolen-Sportwart
der Sportwart für Jugendarbeit
Die Mitglieder des Vorstandes bleiben nach Ablauf der Wahlzeit bis zur Neuwahl im Amt.
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