§ 9 - Mitglieder

Der Verein hat:

  1. ordentliche Mitglieder
  2. jugendliche Mitglieder nach Vollendung des 10.
    Lebensjahres bis zur Volljährigkeit.
  3. Ehrenmitglieder
  4. fördernde Mitglieder
Mitglied kann jede natürliche Person werden, Minderjährige nur mit Einverständnis der Eltern.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, ihre Ernennung erfolgt durch den Vorstand.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, sie haben kein Stimmrecht und können kein Amt bekleiden. Jugendliche Mitglieder haben kein Stimmrecht. Sie werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit ordentliche Mitglieder



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